DER BETRIEB
Die Indizwirkung missglückter Stellenanzeigen und fehlender Inklusionsbeauftragter

Die Indizwirkung missglückter Stellenanzeigen und fehlender Inklusionsbeauftragter

Kommentiert von RAin/FAinArbR Kathrin Vossen

LAG Hamm, Urteil vom 13.06.2017 – 14 Sa 1427/16

Wenig überraschend hat das LAG Hamm die Suche nach „frisch gebackenen“ Juristen zum „Einstieg in die Berufswelt“ und zur „Verstärkung eines jungen Teams“ als Diskriminierung wegen des Alters bewertet. Neu ist indes die vom Gericht festgestellte Indizwirkung eines fehlenden Inklusionsbeauftragten für die Diskriminierung wegen einer Behinderung. Damit treibt auch die Rspr. die Stärkung der Rechte behinderter Beschäftigter voran.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der 1968 geborene und mit einem GdB von 80 schwerbehinderte Kläger nahm 2005 ein Studium der Rechtswissenschaft auf und schloss die juristische Ausbildung 2015 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab. Die Beklagte suchte Anfang 2016 mit einer Stellenanzeige einen „frisch gebackenen“ Juristen zum „Einstieg in die Berufswelt“ als „Verstärkung eines jungen Teams“. Der Kläger wies in seiner