DER BETRIEB
Anforderungen an eine vorweggenommene Abmahnung
Außerordentliche Kündigung wegen unzulässiger Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs

Anforderungen an eine vorweggenommene Abmahnung

Außerordentliche Kündigung wegen unzulässiger Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Matthias Köhler, LL.M. (Sydney)

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.06.2017 – 5 Sa 5/17

Vorweggenommene Abmahnungen haben durch die immer stärkere Verbreitung von Ethik- und Compliance-Regelungen einen großen praktischen Stellenwert. Wenn der Arbeitgeber in derartigen Regelungen dem Arbeitnehmer genau mitteilt, welches Verhalten unerwünscht ist, muss der Arbeitnehmer das als vorweggenommene Abmahnung auch gegen sich gelten lassen. Mit den Anforderungen an eine vorweggenommene Abmahnung setzt sich dieses Urteil auseinander.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger war Leiter einer Dienststelle und unterschrieb im April 2014 eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Verbots der Privatnutzung von Dienstfahrzeugen. Im März 2016 wies der Dienststellenleiter einen ihm unterstellten Mitarbeiter an, anlässlich einer dienstlich veranlassten Fahrt mit einem Dienstfahrzeug ein privates Sakko aus einer Reinigung