DER BETRIEB
Bezugnahme auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag
Bedingte zeitdynamische Verweisungsklausel

Bezugnahme auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Bedingte zeitdynamische Verweisungsklausel

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Matthias Köhler, LL.M. (Sydney)

BAG, Urteil vom 05.07.2017 – 4 AZR 867/16

Die Auslegung des Inhalts von Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird in der praktischen Beratung insbesondere unter zwei Gesichtspunkten relevant: Welche Folgen hat ein möglicher Verbandsaustritt? Was gilt bei einem Betriebsübergang? Von der Beantwortung dieser Fragen hängt ab, ob sich ein Verbandsaustritt lohnt oder wie eine Harmonisierung von Arbeitsvertragsbedingungen nach Betriebsübergang bewerkstelligt werden kann. Mit dem vorliegenden Urteil hat das BAG eine überzeugende Antwort für eine häufig anzutreffende Formulierung einer Bezugnahmeklausel gegeben.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

In dem im Jahr 1992 abgeschlossenen Arbeitsvertrag findet sich u.a. folgende Regelung:

„Es gelten die Bestimmungen der für den Einsatzort einschlägigen Tarifverträge für die Beschäftigten im Einzelhandel – soweit sie für H verbindlich sind – sowie