DER BETRIEB
Nachtarbeitszuschlag nach § 7 MTV BAP/DGB

Nachtarbeitszuschlag nach § 7 MTV BAP/DGB

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RAin/FAinArbR Kira Falter

BAG, Urteil vom 18.10.2017 – 10 AZR 578/16

Das BAG hat sich mit der Frage befassen müssen, ob eine Zeitarbeitnehmerin einen Anspruch auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlags geltend machen kann, wenn zwar die Voraussetzungen des Tarifwerks der Zeitarbeit dafür erfüllt sind, aber im Kundenbetrieb für die dort tätigen Stammbeschäftigten ergänzende tarifliche Anforderungen für die Gewährung eines Nachtarbeitszuschlags gelten, die nicht vorlagen. Anders als die Vorinstanzen (ArbG Darmstadt vom 28.07.2015 – 3 Ca 571/15 und LAG Hessen vom 24.05.2016 – 4 Sa 1055/15, RS1245661) hat das BAG die insoweit maßgebliche Bestimmung nach § 7 MTV BAP/DGB als abschließend qualifiziert.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Auf das Arbeitsverhältnis des beklagten Personaldienstleisters und der auf die Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen klagenden Zeitarbeitnehmerin ist das Tarifwerk BAP/DGB