DER BETRIEB
Entgelttransparenzgesetz: Der Auskunftsanspruch beim nicht tarifgebundenen oder tarifanwendenden Arbeitgeber
– Einzelheiten des Auskunftsanspruchs und was auf die Unternehmenspraxis zukommt –

Entgelttransparenzgesetz: Der Auskunftsanspruch beim nicht tarifgebundenen oder tarifanwendenden Arbeitgeber

– Einzelheiten des Auskunftsanspruchs und was auf die Unternehmenspraxis zukommt –

RAin/FAinArbR Anke Kuhn / Jan Schwindling

Seit dem 06.01.2018 können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einen Auskunftsanspruch über die Entgeltstrukturen im Unternehmen gegen ihren Arbeitgeber geltend machen. Die bisher eher geringe praktische Relevanz des Entgelttransparenzgesetzes dürfte daher im Laufe des Jahres deutlich anwachsen. Der Beitrag befasst sich mit den wichtigsten Eckdaten des Auskunftsanspruchs (Entgelt, Vergleichbarkeit und Median) sowie den Einzelheiten der Beantwortung durch den Arbeitgeber.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sachlicher Anwendungsbereich des Auskunftsanspruchs
    • 1. Beschäftigte im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes
    • 2. „In der Regel“ Beschäftigte
    • 3. Ausschlussfristen
  • III. Gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten
    • 1. Monitor Entgelttransparenzgesetz des BMFSFJ
    • 2. Vergleichstätigkeit aus Sicht des Arbeitnehmers
    • 3. Vergleichstätigkeit aus Sicht des Arbeitgebers
  • IV. Das „Entgelt“ als Inhalt des Auskunftsanspruchs
    • 1. Vergleichstätigkeit aus Sicht des Arbeitnehmers
    • 2.