DER BETRIEB
Betriebsübergang: Nach sieben Jahren widerspruchsloser Weiterarbeit verwirkt das Widerspruchsrecht
Betriebsübergang – Unterrichtung – Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses – Verwirkung des Widerspruchsrechts – Umstandsmoment – Zeitmoment

Betriebsübergang: Nach sieben Jahren widerspruchsloser Weiterarbeit verwirkt das Widerspruchsrecht

Betriebsübergang – Unterrichtung – Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses – Verwirkung des Widerspruchsrechts – Umstandsmoment – Zeitmoment

BAG, Urteil vom 24.08.2017 – 8 AZR 265/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Wurde der Arbeitnehmer zwar nicht ordnungsgemäß i.S.v. § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet, aber im Rahmen einer Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB von dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber über den mit dem Betriebsübergang verbundenen Übergang seines Arbeitsverhältnisses unter Mitteilung des Zeitpunkts oder des geplanten Zeitpunkts sowie des Gegenstands des Betriebsübergangs und des Betriebsübernehmers (grundlegende Informationen) in Textform in Kenntnis gesetzt und über sein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB belehrt, führt eine widerspruchslose Weiterarbeit bei dem neuen Inhaber über einen Zeitraum von sieben Jahren regelmäßig zur Verwirkung des Widerspruchsrechts.

2. Der für die Verwirkung maßgebliche Zeitraum der widerspruchslosen Weiterarbeit bei dem neuen Inhaber beginnt frühestens mit dem Betriebsübergang. Läuft die Frist des § 613a Abs. 6 BGB erst nach dem Betriebsübergang ab,