DER BETRIEB
Unangemessene Benachteiligung durch Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB auf drei Jahre
Verlängerung der Kündigungsfrist – Vorliegen von AGB – Klauselkontrolle – (Einzelfall-)Abwägung – Kriterien

Unangemessene Benachteiligung durch Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB auf drei Jahre

Verlängerung der Kündigungsfrist – Vorliegen von AGB – Klauselkontrolle – (Einzelfall-)Abwägung – Kriterien

BAG, Urteil vom 26.10.2017 – 6 AZR 158/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sog. Einmalbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GG Art. 12 Abs. 1

BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1, § 310 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3, § 622 Abs. 1, Abs. 5 Satz 3, Abs. 6

TzBfG § 15 Abs. 4

Sachverhalt

1...10

Die Parteien streiten nach einer Eigenkündigung des beklagten Arbeitnehmers über die Wirksamkeit einer Kündigungsfrist von drei Jahren zum Monatsende.

Der Beklagte war für die Klägerin seit 01.12.2009 als Speditionskaufmann tätig. Die Klägerin ist ein bundesweit tätiges Speditions- und Transportunternehmen. Seit den Jahren 2006/2007 unterhält sie