DER BETRIEB
Bezugnahme auf Tarifvertrag bleibt dynamisch auch bei Betriebsübergang

Bezugnahme auf Tarifvertrag bleibt dynamisch auch bei Betriebsübergang

Kommentiert von RA/FAArbR Martin Fink

BAG, Urteil vom 30.08.2017 – 4 AZR 95/14

Das BAG hat entschieden, dass eine dynamische Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag ihre Dynamik auch dann nicht verliert, wenn zwischenzeitlich das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Betriebsübergangs auf einen Erwerber übergegangen ist. Da der zu beurteilende Sachverhalt bedeutende europarechtliche Fragen beinhaltet, hatte das BAG den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens mit eingebunden. Bei diesem Vorabentscheidungsverfahren stand die bisherige Rspr. des BAG zu den Bezugnahmeklauseln auf dem Spiel. Nach den Anträgen des Generalanwalts beim EuGH war aus Sicht des BAG zu befürchten, dass diese Rspr. in Zukunft nicht aufrechterhalten werden kann. Durch das Urteil des EuGH, das den Anträgen des Generalanwalts (ausnahmsweise) nicht gefolgt ist, kann die bisherige Rspr. des BAG fortgeführt werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH
    • 2.