DER BETRIEB
Die Eingliederung eines im Ausland tätigen Arbeitnehmers in einen inländischen Betrieb

Die Eingliederung eines im Ausland tätigen Arbeitnehmers in einen inländischen Betrieb

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Eva Rütz, LL.M. / RAin/FAinArbR Yasmin Schönberger

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2017 – 5 Sa 1127/16

Das LAG Niedersachsen hat sich mit den Anforderungen der Ausstrahlung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Kündigungsschutzgesetzes auf einen im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer befasst.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweis und Fazit

I. Sachverhalt

Der Arbeitgeber (Beklagter) ist Teil eines internationalen Konzerns. Er führt einen einzigen Betrieb, der in Deutschland liegt. Dort werden ständig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Ein Betriebsrat wurde gewählt. Der Arbeitnehmer (Kläger) ist seit 2007 bei dem Beklagten beschäftigt und seitdem durchgehend im Ausland tätig gewesen, zuletzt in Algerien. Es wurde deutsches Arbeitsrecht sowie eine örtliche Versetzungsklausel vereinbart. Im Rahmen der Kündigung des Mitarbeiters wurde der Betriebsrat des deutschen Betriebs nicht angehört.

Die Parteien streiten nun darüber, ob