DER BETRIEB
Arbeitgeberseitige Auskünfte zur Erstellung der Wählerliste

Arbeitgeberseitige Auskünfte zur Erstellung der Wählerliste

Kommentiert von RA/FAArbR Tobias Grambow

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2018 – 3 TaBVGa 1/18

Für die Durchführung einer Betriebsratswahl hat der Wahlvorstand eine Wählerliste zu erstellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Wahlvorstand mit den Informationen zu versorgen, die für die Erstellung der Wählerliste erforderlich sind (§ 2 Abs. 2 Satz 1 WO). Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kommt eine einstweilige Verfügung auf Erfüllung dieser Pflicht in Betracht.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bewertung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Das LAG hatte einen recht umfangreichen Sachverhalt zu prüfen. Zusammengefasst ging es darum, dass insgesamt vier Betriebe verschiedener Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb bildeten. In diesem gemeinsamen Betrieb bestand ein Betriebsrat, dessen Neuwahl anstand. Der bestellte Wahlvorstand stellte sich auf den Standpunkt, ein weiterer Betrieb eines weiteren Unternehmens gehöre zu dem gemeinsamen Betrieb. Hierzu führte