DER BETRIEB
Vergütung nach der Institutsvergütungsverordnung 3.0
– Alles dabei und was nicht fix ist, ist variabel? –

Vergütung nach der Institutsvergütungsverordnung 3.0

– Alles dabei und was nicht fix ist, ist variabel? –

RA/FAArbR Dr. Lars Hinrichs, LL.M. (Univ. Stockholm) / André Kock / Dorothea Langhans

Die Institutsvergütungsverordnung ist am 04.08.2017 in ihre dritte Runde (IVV 3.0) getreten. Die BaFin hat am 16.02.2018 die finale Fassung der Auslegungshilfe zu der Neufassung der InstitutsVergV veröffentlicht. Zwei wesentliche Neuerungen der IVV 3.0 sind die Einbeziehung aller Vergütungsbestandteile in die aufsichtsrechtliche Perspektive und die systematische Umkehrung des bisherigen aufsichtsrechtlichen Grundsatzes „Alles was nicht variable Vergütung ist, ist fix“ zu dem neuen Leitsatz „Alles was nicht fix ist, ist variabel“. Der Beitrag erörtert die sich daraus ergebenden Folgen für die Praxis und berücksichtigt dabei erste Praxiserfahrungen aus der Umsetzung der IVV 3.0.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung: Die ratio legis der gesetzlichen Vorgaben zu den Vergütungssystemen und ihre bisherige Umsetzung
  • II. Die gesetzliche Systematik nach der IVV 3.0
    • 1. Gründe für die Neuregelung in der IVV 3.0
    • 2. Der