DER BETRIEB
Auswirkungen verschiedener Beendigungstatbestände auf die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers

Auswirkungen verschiedener Beendigungstatbestände auf die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers

Kommentiert von RAin Leonie Pfeufer

BAG, Urteil vom 14.12.2017 – 2 AZR 86/17

Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich im Wege einer Klageerweiterung innerhalb der Berufung möglich. Innerhalb des Kündigungsschutzverfahrens kann ein Anerkenntnis des Arbeitgebers dabei Auswirkungen auf die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers haben. Diese Pflicht wird durch einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht berührt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger war seit 1996 bei der Beklagten als CNC-Dreher, Programmierer und Einrichter tätig. Im November 2015 erfolgte eine ordentliche Kündigung durch die Beklagte zu Ende Mai 2016.

Gegen diese Kündigung erhob der Kläger vor dem ArbG Hannover Kündigungsschutzklage. Während dieses Prozesses erkannte die Beklagte den Kündigungsschutzantrag an. Der Kläger stellte im Folgenden einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsvertrags gem. § 9 Abs. 1 KSchG. Im März