DER BETRIEB
Höchstalter 60 für die Gewährung von Versorgungsbeiträgen zulässig
Keine Altersdiskriminierung bei Versorgungsregelung für leitende Angestellte

Höchstalter 60 für die Gewährung von Versorgungsbeiträgen zulässig

Keine Altersdiskriminierung bei Versorgungsregelung für leitende Angestellte

BAG, Urteil vom 26.04.2018 – 3 AZR 19/17

1. § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG regelt die Zulässigkeit von Altersgrenzen in den Systemen der betrieblichen Altersversorgung nicht abschließend. Eine durch diese Altersgrenzen bewirkte unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters kann auch nach § 10 Satz 1 und 2 AGG gerechtfertigt sein.

2. Begrenzt eine Versorgungsordnung die Gewährung von Versorgungsbeiträgen zu einem Versorgungskonto auf die Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, bewirkt dies eine Benachteiligung wegen des Alters. Diese kann nach § 10 Satz 1 und 2 AGG gerechtfertigt sein, wenn damit ein bestimmter Dotierungsrahmen für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sichergestellt werden soll, der Arbeitgeber aufgrund der im Unternehmen gängigen Ausscheidenspraxis der Versorgungsberechtigten davon ausgehen durfte, dass der überwiegende Teil dieser begünstigten Personengruppe mit Vollendung des 60. Lebensjahres sein Erwerbsleben im Unternehmen beendet, die