DER BETRIEB
Berechnung des Beschwerdewerts bei begehrter Erhöhung wiederkehrender Leistungen

Berechnung des Beschwerdewerts bei begehrter Erhöhung wiederkehrender Leistungen

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Martin Nebeling / RAin Dr. Kathrin Kruse

BAG, Beschluss vom 15.05.2018 – 3 AZB 8/18

Kläger, die die Erhöhung einer wiederkehrenden Leistung gerichtlich geltend machen, haben regelmäßig ein Interesse daran, dass der vollständige Betrag der Leistung und nicht nur die geforderte Erhöhung Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung ist. Dies ist insb. für die Ermittlung der Berufungsbeschwer relevant. Im Zusammenhang mit Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung wird der Beschwerdewert nach § 9 Satz 1 ZPO i.V.m. § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG festgesetzt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Betriebsrente des Klägers ab dem 01.01.2013 monatlich von 1.141,80°€ auf mindestens 1.151,80°€ zu erhöhen. Das ArbG wies die Klage ab und setzte den Streitwert auf 41.464,80°€ fest.

Der Kläger legte daraufhin Berufung gegen dieses Urteil ein und beantragte, die Beklagte zu