DER BETRIEB
Zeitlich begrenztes Übergangsgeld als Leistung der betrieblichen Altersversorgung

Zeitlich begrenztes Übergangsgeld als Leistung der betrieblichen Altersversorgung

BAG, Urteil vom 20.03.2018 – 3 AZR 519/16

Gewährt ein Arbeitgeber während der ersten sechs Monate des Altersruhestands seinen Arbeitnehmern ein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente, stellt dies eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung dar, die der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unterliegt.

(Orientierungssatz der Richterinnen und Richter des BAG)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1

Zusammenfassung

Die Parteien streiten darüber, ob der PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung dem Kläger für die Dauer von 6 Monaten einen Übergangszuschuss zu gewähren hat.

Der Kläger war zuletzt bei der Insolvenzschuldnerin aufgrund eines