DER BETRIEB
Unzulässigkeit der Abrundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

Unzulässigkeit der Abrundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

BAG, Urteil vom 08.05.2018 – 9 AZR 578/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Eine Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen kommt nicht in Betracht, es sei denn, eine Rechtsvorschrift ordnet dies an (Rn. 12).

2. Außer in den Fällen des Teilurlaubs enthalten weder das BUrlG noch § 17 MTV Regelungen, die das Auf- oder Abrunden von Bruchteilen von Urlaubstagen erlauben (Rn. 13).

(Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Manteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 04.09.2013 (MTV) § 17 Abs. 2

Sachverhalt

1…7

Im Revisionsverfahren verlangt die Klägerin von der Beklagten, ihr Schadensersatz in Form von Ersatzurlaub für 0,15 Arbeitstage Urlaub aus dem Jahr 2016 zu leisten.

Die Beklagte beschäftigt die Klägerin seit dem 21.06.2010 als Fluggastkontrolleurin im Schichtdienst am Flughafen K. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 04.09.2013 (MTV)