DER BETRIEB
Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 Abs. 5 BetrVG trotz Obsiegens in erster Instanz?

Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach § 102 Abs. 5 BetrVG trotz Obsiegens in erster Instanz?

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Ute Bartholomä

LAG Hessen, Urteil vom 05.03.2018 – 16 SaGa 127/18

Nach der Entscheidung des LAG Hessen kann das Unterliegen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren in der ersten Instanz nicht den Antrag des Arbeitgebers auf Entbindung von seiner Weiterbeschäftigungspflicht nach § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BetrVG wegen fehlender „hinreichender Aussicht auf Erfolg“ begründen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Bewertung

I. Sachverhalt

Der Arbeitgeber, ein Auftragsforschungsinstitut für klinische Studien, hatte gegenüber seiner Mitarbeiterin, einer Senior Drug Safety Physican, eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls der Tätigkeiten im Betrieb des Arbeitgebers ausgesprochen. Der im Betrieb des Arbeitgebers gebildete Betriebsrat hatte der Kündigung nach § 102 Abs. 3 BetrVG widersprochen.

Die von der Mitarbeiterin erhobene Kündigungsschutzklage wurde erstinstanzlich vom ArbG Offenbach abgewiesen. Hiergegen