DER BETRIEB
Verjährungs- und Ausschlussfristen im Lohnsteuerregress
– Risiken beim Gesamtschuldnerausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer –

Verjährungs- und Ausschlussfristen im Lohnsteuerregress

– Risiken beim Gesamtschuldnerausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer –

Prof. Dr. Diethard Breitkopf, LL.M.

Führt der Arbeitgeber Lohnsteuer nicht ab, haftet er dafür zusammen mit dem Arbeitnehmer als Gesamtschuldner. Nimmt das Finanzamt den Arbeitgeber in Anspruch, kann dieser von dem Arbeitnehmer gesamtschuldnerischen Ausgleich (§ 426 BGB) verlangen. Hält der Arbeitnehmer dem Regress Verjährungs- oder Ausschlussfristen entgegen, kommt es in der Praxis für den Erfolg des Regressanspruchs darauf an, ab wann die Verjährungs- oder Ausschlussfristen beginnen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung/Ausgangssituation
  • II. Der Lohnsteuerregress des Arbeitgebers
    • 1. Gesamtschuldnerische Haftung für die Lohnsteuer
    • 2. Regressanspruch des Arbeitgebers
    • 3. Durchsetzung des Regressanspruchs
  • III. Verjährungs- und Ausschlussfristen als Nadelöhr
    • 1. Verjährung des Regressanspruchs
      • a) Divergenz in der Rechtsprechung
      • b) Stellungnahme
    • 2. Nichteinhaltung von Ausschlussfristen
      • a) Arbeitsgerichtliche Rspr. zur Ausschlussfrist beim Gesamtschuldnerausgleich
      • b) Stellungnahme
  • IV. Zusammenfassung und Fazit

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