DER BETRIEB
Regelmäßig keine Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds durch Aufhebungsvertrag

Regelmäßig keine Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds durch Aufhebungsvertrag

BAG, Urteil vom 21.03.2018 – 7 AZR 590/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Ein Betriebsratsmitglied wird durch einen im Zuge einer kündigungsrechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossenen Aufhebungsvertrag in der Regel auch dann nicht unzulässigerweise begünstigt i.S.v. § 78 Satz 2 BetrVG, wenn der Aufhebungsvertrag besonders attraktive finanzielle oder sonstige Konditionen enthält, die einem Arbeitnehmer ohne Betriebsratsamt nicht zugestanden worden wären. Diese Begünstigung beruht regelmäßig auf dem besonderen Kündigungsschutz des Betriebsratsmitglieds nach § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 BetrVG, der seine Rechtsposition gegenüber anderen Arbeitnehmern ohne vergleichbaren Sonderkündigungsschutz erheblich verbessert. Es kommt daher nicht darauf an, ob die in dem Aufhebungsvertrag vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen sind.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BetrVG § 78 Satz 2, § 103

KSchG § 15 Abs. 1 Satz 1

BGB § 134

Sachverhalt

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