DER BETRIEB
Verzicht auf das Widerspruchsrecht im Rahmen eines Betriebsübergangs bei fehlerhafter Unterrichtung

Verzicht auf das Widerspruchsrecht im Rahmen eines Betriebsübergangs bei fehlerhafter Unterrichtung

Kommentiert von RAin/FAinArbR Friederike Mahlow

LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.02.2018 – 8 Sa 831/17

Sofern der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich zugestimmt hat, ist ein (späterer) Widerspruch ausgeschlossen. Auch ein trotz nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung erklärter Verzicht ist als wirksam anzusehen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten aufgrund eines Betriebsübergangs darum, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.

Der Kläger war bei der Insolvenzschuldnerin seit dem 08.05.2006 beschäftigt. Zum 01.09.2015 ging der Betriebsteil, in dem der Kläger beschäftigt war, auf die C-GmbH über. Über den bevorstehenden Betriebsübergang wurde der Kläger mit Schreiben vom 05.08.2015, welches ihm am 11.09.2015 zuging, unterrichtet. In dem Schreiben heißt es u.a. wie folgt:

„Sofern Sie sich für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entscheiden, bitten wir