DER BETRIEB
Freistellung von Schulungskosten des Betriebsrats

Freistellung von Schulungskosten des Betriebsrats

Kommentiert von RA/FAArbR Tobias Grambow

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2017 – 4 TaBVGa 7/17

Der Betriebsrat kann einen durch eine einstweilige Befriedigungsverfügung durchsetzbaren Anspruch auf Kostenfreistellung für die Teilnahme seiner Mitglieder an einer Schulung haben.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bewertung

I. Sachverhalt

Der Arbeitgeber erbringt an verschiedenen Standorten (Depots) Postdienstleistungen. Durch rechtskräftigen Beschluss des LAG Düsseldorf wurde Anfang Februar 2016 für zwei Depots in N ein Wahlvorstand bestellt. Im April 2016 schloss der Arbeitgeber mit der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) einen Zuordnungstarifvertrag „über Betriebsratsstrukturen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BetrVG“, der die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats vorsieht.

Gleichwohl wählten die Arbeitnehmer in den beiden vorgenannten Depots Mitte Juli 2016 einen Betriebsrat (Betriebsrat N). Das vom Arbeitgeber hierauf eingeleitete