Freistellung von Schulungskosten des Betriebsrats
Kommentiert von RA/FAArbR Tobias Grambow
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2017 – 4 TaBVGa 7/17
Der Betriebsrat kann einen durch eine einstweilige Befriedigungsverfügung durchsetzbaren Anspruch auf Kostenfreistellung für die Teilnahme seiner Mitglieder an einer Schulung haben.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Bewertung
I. Sachverhalt
Der Arbeitgeber erbringt an verschiedenen Standorten (Depots) Postdienstleistungen. Durch rechtskräftigen Beschluss des LAG Düsseldorf wurde Anfang Februar 2016 für zwei Depots in N ein Wahlvorstand bestellt. Im April 2016 schloss der Arbeitgeber mit der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) einen Zuordnungstarifvertrag „über Betriebsratsstrukturen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BetrVG“, der die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats vorsieht.
Gleichwohl wählten die Arbeitnehmer in den beiden vorgenannten Depots Mitte Juli 2016 einen Betriebsrat (Betriebsrat N). Das vom Arbeitgeber hierauf eingeleitete