DER BETRIEB
Vergütungsanpassung eines Betriebsratsmitglieds bei kleiner Vergleichsgruppe

Vergütungsanpassung eines Betriebsratsmitglieds bei kleiner Vergleichsgruppe

Kommentiert von RA Dr. Artur-Konrad Wypych

BAG, Urteil vom 21.02.2018 – 7 AZR 496/16

Für die Ermittlung des Anpassungsanspruchs eines Betriebsratsmitglieds gem. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG ist bei großen Vergleichsgruppen mit gleichförmigen Gehaltserhöhungen entscheidend, in welchem Umfang die Gehälter der Mehrzahl der Vergleichsgruppe angehoben werden. Demgegenüber ist bei kleineren Vergleichsgruppen mit unterschiedlichen Erhöhungen auf die durchschnittliche Gehaltsentwicklung abzustellen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger ist seit Oktober 1995 bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin beschäftigt. Seit Juli 2000 war er regelmäßig Ersatzmitglied des Betriebsrats, dem er seit März 2002 als ordentliches Mitglied angehörte. Die Parteien bestimmten einvernehmlich drei Vergleichspersonen, die für die Ermittlung der Vergütung des Klägers maßgeblich sein sollten.

In der Zeit seit Juli 2000 wurden den Vergleichspersonen