DER BETRIEB
Arztbesuch während der Arbeitszeit und Entgeltfortzahlungspflicht
Schwierigkeiten bei Auslegung eines Tarifvertrags

Arztbesuch während der Arbeitszeit und Entgeltfortzahlungspflicht

Schwierigkeiten bei Auslegung eines Tarifvertrags

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Tobias Brors, LL.M.

LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2018 – 7 Sa 256/17

Das LAG Niedersachsen hat sich mit der Frage befasst, ob Arztbesuche während der Arbeitszeit auf Grundlage eines Tarifvertrags vom Arbeitgeber zu vergüten sind. Dabei zeigte sich, dass auch eine nach ihrem Wortlaut zunächst eindeutige Vorschrift eines Tarifvertrags nur unter Einbeziehung von Systematik, Entstehungsgeschichte und Parteiwillen zutreffend auslegbar ist. Dem Rechtsanwender werden über die Wortlautinterpretation hinaus tiefgehende Kenntnisse der Regelungsmaterie abverlangt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger für die Dauer eines Arztbesuches einen Anspruch auf bezahlte Freistellung hat.

Der Kläger – seit 1993 bei der Beklagten als Lüftungsmonteur beschäftigt – musste infolge einer Knieoperation einen Nachsorgetermin bei seinem operierenden Orthopäden wahrnehmen. Da die Sprechzeiten des