Auslandsentsendungen innerhalb der EU – Praxisfragen zur A1-Bescheinigung
RA/FAArbR Jörn Kuhn / RAin Cornelia-Cristina Scupra
Sind Arbeitnehmer innerhalb der EU tätig – z.B. auf Montagen, Messen oder schlicht auch bei stundenweisen Vor-Ort Meetings – liegt eine Auslandsentsendung vor, die vor allem für die Sozialversicherungspflicht von Bedeutung ist. Damit bei einer Auslandsentsendung nur die Vorschriften eines Staates zur Anwendung kommen, gibt es die sog. A1-Bescheinigung, mit welcher der Nachweis der Sozialversicherungspflicht geführt wird. Die gesetzliche Neuregelung des § 106 SGB IV, die das elektronische Beantragungsverfahren für A1-Bescheinigungen ab 01.01.2019 vorschreibt, gibt Anlass, um praxisrelevante Fragen rund um die sog. A1-Bescheinigung aufzunehmen.
Inhaltsübersicht
- I. Was ist eine A1-Bescheinigung?
- II. Wann muss eine A1-Bescheinigung beantragt werden?
- III. Kann eine A1-Dauerbescheinigung erteilt werden?
- IV. Welche Regelungen gelten für Selbstständige?
- V. Welche Konsequenzen müssen Arbeitgeber bei Auslandseinsätzen ohne eine A1-Bescheinigung