DER BETRIEB
Auskunftsanspruch bei Aktienoptionen durch eine ausländische Muttergesellschaft und Grenzen des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Auskunftsanspruch bei Aktienoptionen durch eine ausländische Muttergesellschaft und Grenzen des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Kommentiert von RAin Saray Trevino-Eberhard

BAG, Beschluss vom 20.03.2018 – 1 ABR 15/17

Das BAG hat klargestellt, dass dem Betriebsrat unter dem Gesichtspunkt des betrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 75 Abs. 1 BetrVG kein Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber über die Gewährung von Stock Options und Deferred Stock an Arbeitnehmer zusteht, wenn diese aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und der ausländischen Muttergesellschaft erfolgt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Beteiligten stritten über einen Auskunftsanspruch über die Gewährung von Aktienoptionen (Stock Options) und Nachzugsaktien (Deferred Stock) für die bei der Arbeitgeberin angestellten Arbeitnehmer.

Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der in den USA ansässigen Muttergesellschaft (T) und betreibt u.a. ein Werk in R, in dem der antragstellende Betriebsrat gewählt ist. Innerhalb des Konzerns werden