Selbstständigkeit im Bereich der Informationstechnologie
Kommentiert von RAin/FAinArbR Martina Hidalgo
BSG, Urteil vom 14.03.2018 – B 12 KR 12/17 R
IT-Berater bzw. Systemadministratoren wollen oft nicht in einem Arbeitsverhältnis tätig sein, sondern verstehen sich als freie Mitarbeiter. Die Nachfrage nach solchen IT-Spezialisten ist so groß, dass sie unabhängig von ihrem Status häufig als (hochspezialisierter) Teil eines Teams in größeren IT-Projekten eingesetzt werden. Das BSG hatte über die Selbstständigkeit eines solchen IT-Beraters zu entscheiden und stellte fest, dass dabei die Art der Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ und die verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort entscheidend sind.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Einordnung und Praxishinweise
I. Sachverhalt
Der Auftraggeber betrieb ein IT-Service-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit 38 festangestellten Mitarbeitern. Weil er keine weiteren festangestellten Mitarbeiter fand, setzte er einen freiberuflichen Systemadministrator