DER BETRIEB
Minderheitenschutz rechtfertigt bei Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds keinen „Listensprung“

Minderheitenschutz rechtfertigt bei Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds keinen „Listensprung“

Kommentiert von RA/FAArbR Bernd Weller

BAG, Beschluss vom 21.02.2018 – 7 ABR 54/16

In einem elfköpfigen Betriebsrat mit zwei Fraktionen wurden die beiden freizustellenden Betriebsratsmitglieder durch Verhältniswahl gewählt; es gewannen beide Vertreter der Mehrheitsliste. Als eines ihrer Mitglieder aus dem Unternehmen ausschied, wurde erneut aus der Mehrheitsfraktion ein Ersatzkandidat gewählt – im Wege der Mehrheitswahl. Das BAG wies das Ansinnen der Minderheitsfraktion zurück, dass zum Minderheitenschutz ein Listensprung durchzuführen sei, in dessen Konsequenz einer der Kandidaten der Minderheitsfraktion nachrücke.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Beteiligten stritten über die Wirksamkeit einer Freistellungswahl.

In der konstituierenden Sitzung wählte das neu gewählte elfköpfige Betriebsratsgremium die beiden nach § 38 BetrVG freizustellenden Mitglieder. Da das Gremium über zwei Listenfraktionen verfügte, erfolgte die Wahl nach