DER BETRIEB
Von der Vollzeit zur Teilzeit – und zurück!

Von der Vollzeit zur Teilzeit – und zurück!

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Martin Nebeling / RAin Dr. Kathrin Kruse

Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 13.06.2018zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und Einführung einer Brückenteilzeit (Regierungsentwurf)

CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode eine Reihe arbeitsmarktpolitischer Themen aufgegriffen, wobei deutlich wird, dass der Schwerpunkt für das Arbeitsrecht dabei auf dem Teilzeit- und Befristungsgesetz liegt. Dies zeigte auch der unter dem 17.04.2018 von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts durch Einführung einer Brückenteilzeit, dem die Bundesregierung am 13.06.2018 zugestimmt hat. Der Gesetzesentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Kernziele: die Einführung von „Brückenteilzeit“ und die Nachbesserung bei Abrufarbeit.

Inhaltsübersicht

  • I. Wesentliche Inhalte des Gesetzesvorhabens
    • 1. Brückenteilzeit
    • 2. Arbeit auf Abruf
  • II. Bewertung und Auswirkungen auf die Praxis
  • III. Ausblick

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