DER BETRIEB
Ausübung eines Kapitalwahlrechts durch einen Fremdgeschäftsführer

Ausübung eines Kapitalwahlrechts durch einen Fremdgeschäftsführer

Kommentiert von Dr. Volker Matthießen

OLG Hamm, Urteil vom 13.04.2018 – 8 U 68/17

Betriebliche Altersversorgung wird üblicherweise als lebenslang laufende Rente versprochen, sie kann aber auch als einmaliger Kapitalbetrag zugesagt werden. Möglich ist auch, in der Versorgungszusage dem Versorgungsberechtigten und/oder dem Versorgungsschuldner ein Wahlrecht zwischen Rente und Kapitalleistung einzuräumen. Da sich beide Leistungsformen in ihren ökonomischen Auswirkungen erheblich unterscheiden können, gibt es immer wieder Streit, ob ein derartiges Kapitalwahlrecht wirksam vereinbart und ob es wirksam ausgeübt wurde.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Inhalt der Zusage: Kapitalwahlrecht
    • 2. Die Anwaltschaft ist unverfallbar
    • 3. Kein Verstoß gegen das Abfindungsverbot
    • 4. Wirksame Ausübung des Kapitalwahlrechts
    • 5. Ausübung nicht rechtsmissbräuchlich
    • 6. Zahlungsanspruch auf Erbin übergegangen
  • III. Einordnung

I. Sachverhalt

Die Rechtsvorgängerin der Beklagten erteilte dem am 18.02.1950