DER BETRIEB
Begünstigungsverbot bei Aufhebungsverträgen mit Betriebsratsmitgliedern
Besonderer Kündigungsschutz als Rechtfertigung für einen begünstigenden Aufhebungsvertrag

Begünstigungsverbot bei Aufhebungsverträgen mit Betriebsratsmitgliedern

Besonderer Kündigungsschutz als Rechtfertigung für einen begünstigenden Aufhebungsvertrag

Kommentiert von RAin Dr. Saskia Pitzer

BAG, Urteil vom 21.03.2018 – 7 AZR 590/16

Wird das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds durch Aufhebungsvertrag beendet, stellt dieser regelmäßig auch dann keine unzulässige Begünstigung gem. § 78 Satz 2 BetrVG dar, wenn dem Betriebsratsmitglied besonders günstige Konditionen gewährt werden, die einem Arbeitnehmer ohne Betriebsratsmandat nicht gewährt worden wären. Das BAG verhilft der betrieblichen Praxis durch dieses Urteil nur auf den ersten Blick zu mehr Rechtssicherheit im Umgang mit persönlichen Verfehlungen eines Betriebsratsmitglieds.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Aufhebungsvertrag geendet hat.

Der Kläger war seit 1983 bei der Beklagten beschäftigt. Im Jahr 1990 wurde er in den Betriebsrat gewählt; seit 2006 war er freigestellter Betriebsratsvorsitzender. Neben diesem Amt hatte er weitere Ämter inne. Nachdem