DER BETRIEB
Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen nach dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) aus arbeitsrechtlicher Sicht

Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen nach dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) aus arbeitsrechtlicher Sicht

Kommentiert von RA/FAArbR Paul Schreiner / RA Maurice Straub

Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 18.07.2018zur Umsetzung der RL 2016/943/EU zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (GeschGehG)

Seit dem Jahr 2016 besteht bereits ein einheitlicher europäischer Geheimnisschutz in Gestalt der Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-Hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (RL 2016/943/EU). Bis zum 09.06.2018 hätte diese RL in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, bislang liegt hierzu allerdings lediglich der Regierungsentwurf vom 18.07.2018 vor. Da die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, sind deutsche Gerichte gehalten, das deutsche Recht zum Geheimnisschutz europarechtskonform auszulegen. Es kommt zu weitreichenden Veränderungen, die bereits jetzt Unternehmen zum Handeln zwingen, wollen sie auch künftig ihr betriebliches Know-How geschützt