Die neuen Vergütungsregelungen bei Finanzinstituten
Zusammenfassung des Aufsatzes „Vergütung nach der Institutsvergütungsverordnung 3.0“ von Hinrichs/Kock/Langhans (DB1269012) auf S. 1921
Boni, die Banker zu überzogener Risikobereitschaft antreiben, soll es künftig nicht mehr geben. Die Institutsvergütungsverordnung 3.0 hat die regulatorischen Vorgaben an die Vergütungssysteme von Finanzinstituten weiterentwickelt. Wie die Neuerungen wirken.
Die Umsetzung der IVV 3.0 in ihre Vergütungssysteme ist für Finanzinstitute von großer Bedeutung, da sie Gegenstand der Jahresabschlussprüfung 2018 sein wird. Zwei Neuerungen sind besonders relevant: Die Einbeziehung aller Vergütungsbestandteile in die aufsichtsrechtliche Perspektive und die systematische Umkehrung des bisherigen aufsichtsrechtlichen Grundsatzes „alles, was nicht variable Vergütung ist, ist fix“. Er wurde in den Leitsatz „alles, was nicht fix ist, ist variabel“ transformiert. Der Beitrag erörtert die Folgen und berücksichtigt erste Praxiserfahrungen.
Der doppelte systematische Perspektivwechsel fordert von Instituten u.a. eine Analyse aller den Mitarbeitern gewährten