DER BETRIEB
Anpassung und Vereinheitlichung von Altersversorgungsplänen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Harmonisierung von Altersversorgungsplänen“ von Grosjean (DB1272379) auf S. 1857

Anpassung und Vereinheitlichung von Altersversorgungsplänen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Harmonisierung von Altersversorgungsplänen“ von Grosjean (DB1272379) auf S. 1857

Viele Unternehmen leiden unter den diversen Altersversorgungsplänen, die sie im Laufe der Zeit gesammelt haben. Eine Vereinheitlichung kann helfen, wieder zu einer effizienten Administration zurückzukehren. Sie ist aber mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet.

Unternehmen, die ihre Versorgungsregeln harmonisieren wollen, müssen bestimmte Regeln beachten. Das BAG zeigt zwar grundsätzlich eine unterstützende Haltung gegenüber Vereinheitlichungsvorhaben, definiert aber klare Grenzen, wenn diese nicht ausschließlich die Besserstellung aller Versorgungsberechtigten nach sich ziehen oder die Ansprüche zumindest unberührt lassen.

Foto: istock/xpoint
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Alles kann, nichts muss

Während Betriebsübergänge vielfach einen Grund darstellen, warum Arbeitgeber eine Harmonisierung der Altersvorsorgepläne durchführen, besteht zu einem solchen Vorgehen keine rechtliche Pflicht. Unstreitig führt ein Betriebsübergang nicht zwingend dazu, dass Arbeitnehmer des alten Betriebsinhabers direkt einen Anspruch auf