DER BETRIEB
Verjährungs- und Ausschlussfristen im Lohnsteuerregress
Zusammenfassung des Aufsatzes „Verjährungs- und Ausschlussfristen im Lohnsteuerregress“ von Breitkopf (DB1275658) auf S. 2049

Verjährungs- und Ausschlussfristen im Lohnsteuerregress

Zusammenfassung des Aufsatzes „Verjährungs- und Ausschlussfristen im Lohnsteuerregress“ von Breitkopf (DB1275658) auf S. 2049

Der Regress des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen nicht einbehaltener oder zu spät abgeführter Lohnsteuer ist schwierig. Unklar ist vor allem, wann wichtige Fristen beginnen.

Führt der Arbeitgeber Lohnsteuer nicht oder verspätet ab, haftet er zusammen mit dem Arbeitnehmer als Gesamtschuldner. Nimmt das Finanzamt den Arbeitgeber in Anspruch, kann dieser von dem Arbeitnehmer gesamtschuldnerischen Ausgleich (§ 426 BGB) verlangen. Hält der Arbeitnehmer diesem Regress Verjährungs- oder Ausschlussfristen entgegen, kommt es in der Praxis darauf an, ab wann diese Fristen zu laufen beginnen. Dies wird in der arbeits- und zivilgerichtlichen Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich beurteilt.

hbfm_db_2018_34_m14_a_1275658_a001.png

Foto: istock/sorbetto

Divergierende Auffassungen bei BGH und BAG

Ursache des Problems ist, dass der Ausgleichsanspruch zunächst als Mitwirkungs- und Befreiungsanspruch entsteht – und sich ab der Nachentrichtung der Lohnsteuer in einen Rückgriffs- bzw. Zahlungsanspruch verwandelt. Es stellt sich deshalb