DER BETRIEB
So klappt es mit der A1-Bescheinigung bei Auslandsentsendungen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Auslandsentsendungen innerhalb der EU – Praxisfragen zur A1-Bescheinigung“ von Kuhn/Scupra (DB1276871) auf S. 2054

So klappt es mit der A1-Bescheinigung bei Auslandsentsendungen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Auslandsentsendungen innerhalb der EU – Praxisfragen zur A1-Bescheinigung“ von Kuhn/Scupra (DB1276871) auf S. 2054

Heute Berlin, morgen Wien: Wenn deutsche Arbeitnehmer im EU-Ausland tätig werden, müssen sie dort ihre Sozialversicherungspflicht nachweisen können. Was dafür zu tun ist.

Bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen in der EU soll jeweils nur ein Sozialversicherungssystem Anwendung finden. Daher besteht für Arbeitnehmer (und auch für Selbstständige), die im EU-Ausland beschäftigt sind, die Möglichkeit, eine sog. A1-Bescheinigung zu bekommen, die einen Nachweis der Sozialversicherungspflicht enthält. Sie lässt sich in Deutschland für gesetzlich Krankenversicherte bei den Krankenkassen und für privat Krankenversicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Ist der fragliche Erwerbstätige Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk und deshalb nicht rentenversicherungspflichtig, ist die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen der richtige Ansprechpartner.

Foto: istock/ jacoblund
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Spätestens seit dem 01.07.2018 wird die A1-Bescheinigung von den