DER BETRIEB
Begrenzte Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz

Begrenzte Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz

Kommentiert von RAin/FAinArbR Christina Kamppeter, LL.M.

BAG, Beschluss vom 28.03.2017 – 1 ABR 25/15

Wann unterliegen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz nach § 3 Abs. 1 ArbSchG der Mitbestimmung des Betriebsrats? Muss eine konkrete Gefahr vorliegen oder reicht schon eine abstrakte Gefährdung aus? Unter anderem mit dieser in der Praxis kontrovers diskutierten Frage hat sich das BAG in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung befasst.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Ein Textilunternehmer mit einer Filiale u.a. in Berlin hatte sich mit dem dortigen Betriebsrat aus nicht näher bekannten Gründen auf die Errichtung einer Einigungsstelle zur umfassenden Erledigung aller Themen des Gesundheitsschutzes verständigt. Am 16.01.2014 erließ die Einigungsstelle durch einen Teilspruch eine „Betriebsvereinbarung über akute Maßnahmen des Gesundheitsschutzes“. Diese Betriebsvereinbarung enthielt einen bunten Strauß an Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Sie