DER BETRIEB
Vorbeschäftigungsverbot nach 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG: Drei Jahre oder lebenslang?

Vorbeschäftigungsverbot nach 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG: Drei Jahre oder lebenslang?

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Sarah Reinhardt / RAin Katharina Domni

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.08.2016 – 3 Sa 8/16, 3 Sa 34/16 (Urteil vom 13.10.2016)

Das LAG Baden-Württemberg ist eines der führenden Arbeitsgerichte, das sich hinsichtlich des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG der älteren Rspr. des 2. Senats des BAG anschließt und sich damit gegen die derzeit aktuelle Leitlinie des 7. Senats des BAG richtet. Die für die Arbeitgeber praktische und flexible Auslegung des 7. Senats des BAG, wonach das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nur für die letzten drei Jahre gelten soll, steht somit erneut auf dem Prüfstand. Mit den vorliegenden Entscheidungen des LAG Baden-Württemberg bleibt diese Thematik weiterhin aktuell und bringt das BAG in Zugzwang.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidungen
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Beide Entscheidungen des LAG Baden-Württemberg hatten einen Streit der Parteien über die zulässige Befristung der